Was passiert, wenn ich eine Immobilie mit Verlust verkaufe?

 
Das obige Video ist ein Auszug aus einem unserer jüngsten Webinare, in dem wir Steuern beim Kauf oder Verkauf behandelt haben. Um das Thema noch weiter zu vertiefen, haben wir unten einen ausführlicheren Text zusammengestellt, der das Thema allgemein behandelt und weitere Informationen für Sie enthält.

 

In Deutschland können Sie Verluste aus dem Verkauf von Immobilien gegen Ihre Einkünfte aus anderen Kapitalvermögen, wie z.B Aktien, verrechnen. Dies wird als "Kapitalverlust" bezeichnet.

Es gibt jedoch einige Einschränkungen bei der Verrechnung von Kapitalverlusten in Deutschland. Zunächst gibt es eine jährliche Obergrenze für die Verrechnung von Kapitalverlusten, die sich auf den höheren Betrag aus € 1.000 oder einem Viertel des Gesamtbetrags der sogenannten "positiven Verluste" bezieht. Außerdem gibt es eine Wartefrist von einem Jahr, bevor Sie Kapitalverluste verrechnen können.

Es gibt auch Unterschiede bei den Regeln, je nachdem, ob es sich um eine Hauptwohnung oder eine Anlageimmobilie handelt. Eine Hauptwohnung gilt in der Regel als "privat veranlasst", während eine Anlageimmobilie als "gewerblich veranlasst" gilt. Verluste aus einer veräußerten Hauptwohnung können in voller Höhe verrechnet werden, aber die Verrechnung von Verlusten aus gewerblich veranlassten Verkäufen (wie z.B Vermietete Wohnungen) ist eingeschränkter und kann nur in einem bestimmten Prozentsatz verrechnet werden.

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Verkauf einer Immobilie eine neue Immobilie erwerben, können Sie den Verlust nicht sofort verrechnen, sondern müssen ihn "vorziehen" und auf die neu erworbene Immobilie anrechnen.

Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Bundesland andere Regelungen hat. Daher raten wir Ihnen, einen lokalen Steuerberater zu kontaktieren , um sicherzustellen, dass Sie die in Ihrem Bundesland geltenden Regelungen verstehen und Ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen.

 

Der Inhalt dieser Angaben dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt in keinem Fall eine professionelle Steuerberatung. Wenn Sie eine individuelle Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Steuerberater Benjamin Kessler.
 
Dipl.-Finanzwirt
Benjamin Kessler
Steuerberater
Fon: (0221) 20790 - 0 
E-Mail: benjamin.kessler@wst-kessler.de

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