DIE GRUNDERWERBSTEUER IN DEUTSCHLAND

 
Das obige Video ist ein Auszug aus einem unserer jüngsten Webinare, in dem wir Steuern beim Kauf oder Verkauf behandelt haben. Um das Thema noch weiter zu vertiefen, haben wir unten einen ausführlicheren Text zusammengestellt, der das Thema allgemein behandelt und weitere Informationen für Sie enthält.

 

Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Abgabe, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien in Deutschland erhoben wird. In diesem Artikel werden wir alles behandeln, was Sie über die Grunderwerbsteuer wissen müssen, einschließlich der Ausnahmen und ermäßigten Steuersätze.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien fällig wird. Sie wird vom Käufer gezahlt und von jedem Bundesland separat festgelegt. Die Steuersätze variieren in der Regel zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises.

Wer erhebt die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern erhoben. Die Höhe der Steuer und die Ausnahmen können jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Die Steuer wird in der Regel vom Notar oder Gericht bei der Beurkundung des Kaufvertrags eingesammelt.

Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer

Es gibt Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer. Zum Beispiel können Familienmitglieder unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung befreit sein. Außerdem sind bestimmte Gebäude, wie Denkmäler, von der Steuer ausgenommen. Auch der Erwerb von Grundstücken und Immobilien im Rahmen einer Unternehmensgründung sowie die Grundstücke, die zur landwirtschaftlichen Produktion genutzt werden, können von der Grunderwerbsteuer befreit sein.

Ermäßigte Grunderwerbsteuer

Einige Bundesländer bieten auch ermäßigte Steuersätze an. Erstkäufer und Käufer von energieeffizienten Gebäuden können in einigen Fällen von einer reduzierten Grunderwerbsteuer profitieren.

Fazit

Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Abgabe, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien in Deutschland anfällt. Es ist wichtig, die Höhe der Steuer und die Ausnahmen in Ihrem Bundesland zu kennen, um eine genaue Vorstellung von den Kosten des Kaufs zu haben. Durch die Berücksichtigung von Ausnahmen und ermäßigten Steuersätzen können Sie jedoch unter Umständen Geld sparen.

 

 

Der Inhalt dieser Angaben dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt in keinem Fall eine professionelle Steuerberatung. Wenn Sie eine individuelle Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Steuerberater Benjamin Kessler.
 
Dipl.-Finanzwirt
Benjamin Kessler
Steuerberater
Fon: (0221) 20790 - 0 
E-Mail: benjamin.kessler@wst-kessler.de

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