Was passiert nach dem Notartermin?

Ihre neue Immobilie

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Schritt I

Was macht der Notar?

Nach der Beurkundung fertigt der Notar die Verträge aus und sendet diese allen Beteiligten per Post zu. Gleichzeitig veranlasst der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt und fordert bei noch eingetragenen Grundschulden die entsprechenden Löschungsunterlagen bei der Bank an. Ebenso parallel erfolgt die Einholung eines Negativattest eines Vorkaufsrechts bei der Gemeinde. Sofern es sich um eine Eigentumswohnung handelt, kann es sein, dass der Verwalter noch seine Zustimmung abgeben muss.

Schritt II

Kaufnebenkosten - Was kommt wann?

Am schnellsten reagiert in der Regel das Finanzamt zur Einholung der Grunderwerbssteuer. Ca. 2 Wochen nach der Beurkundung erhalten die Käufer gemäß ihrem Anteil an der Immobilie je eine Rechnung für die Grunderwerbssteuer. Diese beträgt in NRW aktuell 6,5 % vom notariellen Kaufpreis. Wurde die Wohnung über einen Makler verkauft, wird dieser ca. 1 Woche nach Beurkundung die entsprechende Rechnung ausstellen. Das Amtsgericht stellt zwei Rechnungen aus. Einmal nach erfolgter Eintragung der Auflassungsvormerkung und nach der finalen Umschreibung im Grundbuch, wenn Sie von Abteilung 2 in Abteilung 1 als Eigentümer nach erfolgter Kaufpreiszahlung umgeschrieben werden. Die Rechnung des Notars wird in der Regel mit der Zusendung der Fälligkeitsmitteilung ausgestellt.

Schritt III

Ein großer Schritt – Die Kaufpreiszahlung!

Im Kaufvertrag wurde ein Datum für die Kaufpreiszahlung vereinbart. Dieser Tag ist besonders wichtig, denn jetzt wird Geld gegen Eigentum getauscht. Doch vorher muss der Notar für die Käufer sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung vorliegen. Ist dies der Fall, stellt der Notar die Fälligkeitsmitteilung. Dieses Dokument erhalten Verkäufer und Käufer gleichermaßen. Nun muss der Käufer den Kaufpreis anweisen, sodass der Kaufpreis rechtzeitig auf dem Konto des Verkäufers landet.

 

Schritt IV

Übergabe – jetzt gibt es die Schlüssel!

Ist der Kaufpreis erfolgreich überwiesen worden, erhält der Käufer die Schlüssel der Immobilie. Ist die Immobilie vermietet, stehen ihm ab den Tag die Mieteinnahmen zu. Sofern vorhanden, werden dem Käufer Unterlagen im Original ausgehändigt (beispielsweise Bauzeichnungen oder der gültige Mietvertrag).

Schritt V

Kaufpreisbestätigung vom Verkäufer

Der Verkäufer muss nach Erhalt des Kaufpreises dem Notar eine entsprechende Mitteilung darüber machen. Dazu erhält der Verkäufer mit Zusendung der Kaufvertragsabschrift ein entsprechendes Formular. Erst wenn der Verkäufer dem Notar die Bestätigung schickt, kann die finale Umschreibung im Grundbuch seitens des Notars beim Grundbuchamt beantragt werden.

Was anschließend noch zu regeln ist

Die Hausnebenkosten

Allgemeine Nebenkosten:

Am Tag der Übergabe werden alle Zählerstände abgelesen und in einem Übergabeprotokoll eingetragen, ebenso wird auch die Anzahl der übergebenen Schlüssel notiert.

Bei einem Haus werden die Energiekosten mit den Versorgern direkt abgerechnet und Verkäufer und Käufer melden sich jeweils ab und an.

Bei einer Eigentumswohnung können die Zählerstände der Hausverwaltung mitgeteilt werden. Die Kosten können jedoch erst nach der Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung seitens der Verwaltung verrechnet werden.

 

Die Grundsteuer:

Die jährliche Grundsteuer wird von der Gemeinde immer nur jährlich ausgestellt und kann auch nicht geändert werden. Demnach ist es sinnvoll das die Grundsteuer von Verkäufer für das ganze Jahr noch begleichen wird und der Käufer ihm dies intern erstattet. Im neuen Jahr erhält der Käufer, sofern die Grundbuchumschreibung rechtzeitig erfolgt ist, dann seinen eigenen Bescheid.

 

Die Gebäudeversicherung:

Besonders wichtig zu beachten ist die Gebäuderversicherung. Diese muss konstant aufrechterhalten werden, damit das Gebäude nicht lückenhaft versichert ist. Daher geht die Versicherung auf den Käufer über. Dieser kann die Versicherung nach Eigentumsumschreiben innerhalb von 4 Wochen sonderkündigen. Hier ist nur zu beachten, dass es dann zu doppelten Zahlungen kommen kann. Hat der Verkäufer die Versicherung schon begleichen, muss ihm der Käufer den Betrag erstatten. Schließt der Käufer aber hinzu eine neue Versicherung ab, entsteht eine unnötige Doppelzahlung.

 

Mieteinnahmen und Kaution:

Ist das gekaufte Objekt vermietet stehen ab dem Tag der Kaufpreiszahlung dem Käufer die entsprechenden Mieteinnahmen zu. Im ersten Monat kann es sein, dass Verkäufer und Käufer die Miete sich untereinander zuweisen müssen, da der Mieter die Miete erst auf das neue Konto überweisen sollte, wenn der ehemalige Vermieter das Geld der Kaufpreiszahlung erhalten hat.

Hat der Mieter eine Kaution bei Mietbeginn hinterlegt, ist diese ebenfalls an den neuen Eigentümer zu übergeben. Dies muss sich der Verkäufer jedoch von seinem Mieter freigeben lassen, da er nur so von eventuellen Haftungen zur Bewahrung der Kaution befreit ist.

Alles erledigt?

Dann wünschen wir Ihnen viel Freude mit der neuen Immobilie!

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