Zum Inhalt springen

EU Affordable Housing Act: Was er für Köln bedeutet

Europa-Flaggen - ©Antoine Schibler | unsplash

29.09.2026

EU Affordable Housing Act: Was der Kommissionsvorschlag für den Kölner Wohnungsmarkt bedeutet

Seit dem 9. September 2026 liegt der „Affordable Housing Act" als offizieller Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vor – Dokumentennummer COM(2026) 599 final, veröffentlicht in allen 24 EU-Amtssprachen, darunter Deutsch. Für Eigentümer, Käufer und Vermieter in Köln ändert sich dadurch aktuell noch nichts: Der Vorschlag steht am Anfang eines mehrjährigen Gesetzgebungsverfahrens. Ein genauer Blick lohnt sich trotzdem, weil zwei Fragen im Raum stehen: Wie weit darf die EU beim Thema Wohnen mitreden – und was würde das für lokale Regeln gegen Zweckentfremdung bedeuten?

 

Was steht im Affordable Housing Act?

Der offizielle Titel lautet „Proposal for a Regulation establishing a framework for measures in Member States to safeguard housing affordability and availability (Affordable Housing Act)". Der Vorschlag verfolgt drei Ziele: eine europaweit einheitliche Methodik, um Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu identifizieren; einen klareren Rechtsrahmen, mit dem Mitgliedstaaten und Kommunen Markteingriffe besser begründen können; sowie die rechtliche Absicherung von Maßnahmen gegen Kurzzeitvermietungen, Zweitwohnungen und wohnfremde Nutzungen.

Zwei konkrete Leitplanken sind inzwischen bekannt. Beschränkungen für Kurzzeitvermietungen sollen nur zulässig sein, wenn eine Auswirkung auf die Erschwinglichkeit über mindestens drei Jahre nachgewiesen ist. Maßnahmen zu Zweitwohnungen und Leerstand sollen mit einer Übergangsfrist und einem Rückwirkungsverbot versehen werden – bestehende Eigentumsverhältnisse würden also nicht rückwirkend erfasst. Begleitend hat die Kommission zudem eine (rechtlich unverbindliche) Empfehlung veröffentlicht, die auf die Steigerung des Wohnungsangebots zielt.

 

Darf die EU das überhaupt regeln? Die Kompetenzfrage

Wohnungspolitik zählt nicht zu den ursprünglichen Zuständigkeiten der EU. Neubau, Mietrecht und Stadtentwicklung sind traditionell nationale Angelegenheiten. Die Kommission stützt ihren Vorschlag deshalb nicht auf eine Wohnungsbau-Kompetenz, sondern auf das Binnenmarktrecht – konkret auf mögliche Auswirkungen nationaler Regulierung auf die Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit. Gleichzeitig betont die Kommission das Subsidiaritätsprinzip: Ob und wie ein Mitgliedstaat handelt, soll weiterhin dort selbst entschieden werden.

BFW-Justiziar Franco Höfling (Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW)) ordnet die eigentliche Streitfrage so ein: Es geht nicht darum, ob die EU im Binnenmarkt tätig werden darf, sondern wie restriktiv der europäische Rahmen ausfällt und wie viel echten Handlungsspielraum die Mitgliedstaaten am Ende behalten.

 

Löst das die Wohnungsknappheit?

Höfling weist in seiner Einordnung auf eine Lücke hin: Der Act adressiert vor allem Voraussetzungen für Markteingriffe – nicht Neubau, Baukosten oder schnellere Genehmigungsverfahren. Die begleitende Empfehlung der Kommission zur Steigerung des Wohnungsangebots ist zwar ein Signal in diese Richtung, bleibt aber unverbindlich. Da Wohnraumknappheit in vielen Regionen vor allem auf ein zu geringes Angebot zurückzuführen ist, bleibt die praktische Wirkung des Vorschlags auf die tatsächliche Marktentspannung fraglich.

Hinweis: Diese Einschätzung ist eine fachliche Einordnung, keine gesicherte Tatsache – wie bei jedem laufenden Gesetzgebungsverfahren kann sich die Bewertung noch ändern.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Mit der Veröffentlichung des offiziellen Textes beginnt jetzt das eigentliche Gesetzgebungsverfahren: Europäisches Parlament und Rat befassen sich mit dem Vorschlag – ein Prozess, der sich über Monate bis Jahre ziehen kann und in dem sich am Text noch einiges ändern kann. Die Debatte dürfte sich dabei weniger um einzelne Regelungsinstrumente drehen als um die grundsätzliche Frage, wo künftig die Grenze zwischen europäischer Binnenmarktkompetenz und nationaler Wohnungspolitik verläuft.

 

Was heißt das konkret für Eigentümer und Käufer in Köln?

Für das Tagesgeschäft ändert sich heute nichts: Es gibt keine neuen Pflichten, keine neuen Meldeverfahren, keine unmittelbaren Auswirkungen auf Kauf, Verkauf oder Vermietung von ETW, Zinshäusern oder Einfamilienhäusern im Kölner Raum. Relevant ist der Vorschlag eher als Frühindikator – insbesondere die 3-Jahres-Nachweispflicht bei Kurzzeitvermietung und die geplante Übergangsfrist bei Zweitwohnungsregeln zeigen, in welche Richtung ein künftiger europäischer Rahmen laufen könnte, falls Köln seine bestehenden oder künftigen Regelungen zur Wohnraumzweckentfremdung daran ausrichten müsste.

„Für den Kölner Wohnungsmarkt ändert der Vorschlag heute noch nichts. Die Richtung ist aber ein Signal: Kommunen sollen künftig rechtssicherer gegen Zweckentfremdung vorgehen können, mit klaren Nachweis- und Übergangsregeln. Wer eine Immobilie hier als Kapitalanlage plant, sollte solche Entwicklungen im Blick behalten – nicht aus Sorge, sondern aus Weitsicht bei der Standort- und Nutzungsplanung."
— Martin B. Becker, Geschäftsführer BECKER & BECKER Immobilien GmbH

 

Häufige Fragen

Ändert sich für Vermieter in Köln jetzt sofort etwas?

Nein. Der Vorschlag ist ein offizieller Verordnungsentwurf, aber noch keine geltende Verordnung. Bis zu einer möglichen Einigung zwischen Parlament und Rat vergeht in der Regel deutlich mehr als ein Jahr.

Was bedeutet die 3-Jahres-Regel für Kurzzeitvermietungen?

Laut Vorschlag dürften Kommunen Kurzzeitvermietungen nur beschränken, wenn eine Auswirkung auf die Erschwinglichkeit über mindestens drei Jahre nachgewiesen ist. Das soll verhindern, dass Städte ohne belastbare Datenbasis eingreifen.

Betrifft der Affordable Housing Act auch bestehende Kölner Regelungen zur Zweckentfremdung?

Nicht direkt und nicht rückwirkend – der Vorschlag sieht für Maßnahmen zu Zweitwohnungen und Leerstand ausdrücklich ein Rückwirkungsverbot vor. Er könnte aber künftig den rechtlichen Rahmen mitprägen, auf den sich Kommunen bei solchen Regelungen stützen.

Wo finde ich den offiziellen Text der EU-Kommission?

Der Vorschlag liegt seit dem 9. September 2026 offiziell vor (COM(2026) 599 final) und ist auf der Themenseite der EU-Kommission auch auf Deutsch abrufbar, ebenso die vollständigen Sprachfassungen über EUR-Lex.

 

Fazit

Der Affordable Housing Act ist inzwischen mehr als eine Ankündigung – er liegt als konkreter, mehrsprachig verfügbarer Verordnungstext vor. Unmittelbaren Handlungsbedarf gibt es für Eigentümer und Käufer im Kölner Raum trotzdem nicht: Das eigentliche Gesetzgebungsverfahren beginnt jetzt erst. Wenn Sie wissen möchten, wie sich regulatorische Entwicklungen auf Ihre Immobilie oder Kaufentscheidung auswirken könnten, sprechen Sie uns an – wir ordnen es für Ihre konkrete Situation ein.

 

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag fasst ein laufendes EU-Gesetzgebungsverfahren zusammen. Rechtliche Einschätzungen und der Verfahrensstand können sich ändern und stellen keine Rechtsberatung dar.

 

 

Sie möchten eine Immobilie verkaufen oder deren Wert ermitteln?

Lassen Sie Ihre Immobilie jetzt professionell bewerten. Erfahren Sie, wie der Wert ermittelt wird und welche Faktoren eine Rolle spielen. 

> Zu unserer Sofortbewertung

 

Sie möchten sich lieber von unseren Experten persönlich und vor Ort beraten lassen?

Kein Problem! Buchen Sie sich jetzt einen kostenlosen Termin bei einem unserer Berater/innen.

> Zur Terminbuchung


Sie suchen eine Wohnung oder ein Haus zur Miete?

Legen Sie jetzt Ihr persönliches Suchprofil an und werden direkt informiert, wenn eine passende Immobilie mit Ihren Suchkriterien reinkommt.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Mit unseren Standorten in der Region Köln sind wir direkt für Sie erreichbar. Kontaktieren Sie uns hier und wir beraten Sie rund um Ihr Immobilienthema. Unser Maklerteam freut sich auf Sie!

Unsere Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen
Icon

Verkauf in Köln und Region

Ein Immobilienverkauf gehört in sichere Hände: Unser durchdachtes Leistungspaket sichert Ihnen besten Service auf höchstem Niveau - transparent, zuverlässig und schnell

Icon

Immobilie vermieten

Das Suchen und Finden eines geeigneten Mieters kostet mitunter viel Aufwand und Zeit. Wir übernehmen den gesamten Ablauf der Mietersuche, von der ersten Begehung der zu vermietenden Immobilie bis zur Unterzeichnung des Mietvertrages mit dem neuen Mieter.

Icon

Immobiliensuche

Die richtige Immobilie zu finden ist nicht immer leicht und oftmals ein langwieriger Prozess. Die Region zieht zahlreiche Bewohner an, egal ob kurz- oder langfristig. Nicht immer ist die Eigentumswohnung zwingend die erste Wahl. Wir bieten daher auch Mietwohnungen im Raum Köln und Bergisch Gladbach an. Mit einem hinterlegten Suchprofil erhalten Sie schon vor Veröffentlichung aktuelle Angebote.

Icon

Immobilienbewertung

Mit einer fundierten Wertermittlung für Ihre Immobilie machen Sie den ersten und wichtigsten Schritt für einen erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn nur mit einer realistischen Immobilienbewertung ist der bestmögliche Verkaufserlös möglich.

Icon

Perfekte Partnerschaft

Ein Grundstücksverkauf gehört in sichere Hände: Unser durchdachtes Leistungspaket sichert Ihnen besten Service auf höchstem Niveau – transparent, zuverlässig und schnell.

Icon

Mehrfamilienhaus verkaufen

Der Verkauf eines Mehrfamilienhauses gehört in sichere Hände: Unser durchdachtes Leistungspaket sichert Ihnen besten Service auf höchstem Niveau – transparent, zuverlässig und schnell.

Aktuelles

Aktuelles

Alle Nachrichten
16.06.2025

BBI läuft sich warm

Ob sportlich oder im Verkauf – unser Team zeigt Ausdauer! Mit neuen Laufshirts und frischer Motivation starten wir in den Sommer. Denn Immobilien brauchen mehr als Tempo – sie brauchen Weitblick und Verlässlichkeit.

Telefon Kontakt

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die Seite verwendet diese Cookies, um Session-Informationen zu hinterlegen. Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System YNFINITE. Diese werden von dort bereitgestellt. YNFINITE erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Setzt Cookies, um Google Bewertungen und Karten zu entsperren.

  • Wir verwenden Vimeo Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies gesetzt, die für Vimeo relevant sind.

  • Setzt Cookies, um OpenStreetMap-Karten zu entsperren.

  • Lädt unsere Bewertungen von Proven Expert (Expert Systems AG).

  • Wir verwenden für unsere Website verschiedene Pixel für Marketing Maßnahmen.

  • Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies gesetzt, die für YouTube relevant sind.